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  Restschuldversicherung  
Falls eine Arbeitsunfähigkeit oder eine schlimmere Krankheit eintretet, sinkt in der Regel auch das Einkommen. In diesem Fall kann die Rückzahlung eines Kredites bzw. Darlehens zu einer zusätzlichen Last werden und kann im schlimmsten Fall zu einer hofnungslosen Überschuldung führen. Im Todesfall des Kreditnehmers bzw. des Hauptverdieners kann die Kreditrückzahlung für die Hinterbliebenen zu einer finanziellen Katastrophe werden.
 

Eine günstige Restschuldversicherung bietet Ihnen aber einen umfangreichen Schutz gegen diese Risiken. Falls Sie eine Restkreditversicherung abschliessen, so wird dies mitfinanziert. Dies heisst, dass die Versicherungsbeiträge in den monatlichen Kreditraten enthalten sind. Die Restschuldversicherung übernimmt im Versicherungsfall die Weiterzahlung der Kreditraten. Beim Todesfall des Versicherten werden alle noch fällige Raten in einer Summe getilgt.

Der Abschluss einer RS-Versicherung gehört bei einigen Kreditinstituten zu den Konditionen bei der Antragstellung. In diesem Fall ist der Kreditvertrag mit einem Versicherungsvertrag verbunden. Die RS-Versicherung ist eigentlich nichts anderes als eine Risiko Lebensversicherung die im Leistungsfall die Weiterzahlung der Kreditraten übernimmt. Im Kreditvertrag müssen die Kosten der Restschuldversicherung immer angegeben werden.
Eine günstige Restschuldversicherung bzw. Restkreditversicherung versichert Sie gegen folgende Risiken:
  • Tod des Versicherten

  • Arbeitsunfähigkeit

  • unverschuldete Arbeitslosigkeit (Arbeitslosigkeit kann nur in Verbindung mit dem Risiko Tod und/oder Arbeitsunfähigkeit versichert werden)

Der Versicherer leistet erst, nachdem die Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen lang ununterbrochen bestanden hat. Somit werden die Kreditraten genau dann vom Versicherer weitergezahlt, wenn Ihre Lohnfortzahlung endet.

Wenn der Versicherungsfall infolge einer bereits bekannten Vorerkrankung eintretet, so wird dies vom Versicherer nicht übernommen.

Im folgendem haben wir für Sie die Fälle kurz zusammengefasst, wann eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt.

Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer
  • Der Versicherungsnehmer wird aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus arbeitslos

  • Der Versicherungsnehmer übt keine andere Tätigkeit gegen Entgelt aus

  • Der Arbeitnehmer muss durch den Arbeitgeber gekündigt werden

  • Der Versicherungsnehmer muss sich arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beziehen und aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz suchen.

Arbeitslosigkeit für Freiberufler
  • Der Versicherungsnehmer muss seine Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben. Eine solcher Fall liegt dann vor, wenn das Einkommen in den vergangenen 6 Monaten negativ war.

  • Der Versicherungsnehmer übt keine andere Tätigkeit gegen Entgelt aus.

  • Der Versicherungsnehmer muss sich arbeitslos melden und aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz suchen.

Es gibt natürlich einige wichtige Leistungs-Voraussetzungen, die bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit beachtet werden müssen. Hierzu gehören u.a.:
Arbeitnehmer:
Der Versicherte muss bei Beginn der Restkreditversicherung oder vor Eintritt des Leistungsfalles bereits mindestens 12 Monate lang ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Die wöchentliche Mindest-Arbeitszeit beträgt 15 Stunden.
Freiberufler:
Der Versicherte muss bei Eintritt des Leistungsfalles bereits seit mindestens 24 Monaten im Rahmen des selben Unternehmens tätig gewesen sein. Das Einkommen betrug in den letzten 2 Jahren jeweils mind. 40 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
In manchen Fällen ist die Restschuldversicherung auch in einer Kfz Versicherung enthalten.